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Bildung


Hier erfahren Sie Wissenswertes über Betrieb und Infrastruktur bezüglich Primarschule Bitsch.

Informationen zum aktuellen Schuljahr
Zur Organisation des Schuljahres erscheint jeweils ein separates Mitteilungsblatt (siehe auch links die separate Rubrik "Aktuelles Schuljahr".

Sonderurlaub
Seit dem Schuljahr 1996/97 haben die Eltern das Recht, für ihre Kinder während des Schuljahres insgesamt 3 Tage Sonderurlaub zu nehmen. Der Mittwoch zählt als ganzer Tag.
Die Eltern können auf schriftliches Gesuch hin diese Tage (oder einen Teil davon) nach Ihrem Ermessen für Ihre Kinder einsetzen. Das entsprechende Gesuchsformular, welches bei der jeweiligen Lehrperson erhältlich ist, muss mindestens eine Woche zum voraus an den Präsidenten der Schulkommission, Herr Kuonen Edgar, gerichtet werden.

Während den Jahresprüfungen, den schulinternen kulturellen oder sportlichen Anlässen sowie nach dem 31. Mai des entsprechenden Schuljahres kann der Sonderurlaub nicht bewilligt werden. Alle Arbeiten und Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden, sofern die Lehrkraft dies als gerechtfertigt oder als notwendig erachtet. Anmerkung: Krankheits- und unfallbedingte Absenzen, Arzt- oder Zahnarztbesuche sowie Trauerfälle in der eigenen Familie sind nicht dem Sonderurlaub unterstellt.

Gemeindeverwaltung Bitsch, Furkastrasse 88, 3982 Bitsch CH, Tel.: +41 27 927 17 84, Fax: +41 27 927 32 13, www.bitsch.ch, info@bitsch.ch
© Gemeindeverwaltung Bitsch
   
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