Friedensrichteramt
Die beiden für 4 Jahre gewählten Mitglieder des Friedensrichteramts der Legislaturperiode 2009-2012 heissen: | Name | Vorname: | Funktion: | | Venetz | Erwin | Friedensrichter | | Furrer | Markus | Vize-Friedensrichter | Gesetzliche Aufgaben - Die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und die damit verbundenen Massnahmen
- Die Massnahmen zur Sicherung des Erbganges, insoweit diese nicht besonderen Behörden zugewiesen sind
- Die Vertretung des Gläubigers in den in Art. 609, Abs. 1 ZGB (Zivilgesetzbuch) vorgesehenen Fällen
- Die Siegelung der Erbschaft und die Aufnahme des gewöhnlichen Erbschaftsinventars
- Die Losbildung bei Nichteinigung der Erben
- Das Ausstellen von Erbenbescheinigungen
- Gebäudekontrollen bei Schäden (Rissen) durch Sprengarbeiten
- Wohnungsübergaben
- Schlichtungen, Versöhnungssitzungen, usw.
- von Amtes wegen Mitglied des Waisenamts
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Kontrollinstanz
Die Urversammlung ernennt jedoch zu Beginn jeder Verwaltungsperiode eine Kontrollinstanz, das ihr über die Rechnung Bericht erstattet. Als Kontrollinstanz für die Legislaturperiode 2009-2012 amtet: | Name der Kontrollinstanz | | Vikuna AG, Brig | Gesetzliche Aufgaben - Die Rechtsführung der Gemeinde unterliegt einer treuhänderischen Kontrolle.
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