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Friedensrichteramt



Die beiden für 4 Jahre gewählten Mitglieder des Friedensrichteramts der Legislaturperiode 2009-2012 heissen:
 
 Name Vorname: Funktion:
 Venetz Erwin Friedensrichter
 Furrer Markus Vize-Friedensrichter


Gesetzliche Aufgaben

  • Die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und die damit verbundenen Massnahmen
  • Die Massnahmen zur Sicherung des Erbganges, insoweit diese nicht besonderen Behörden zugewiesen sind
  • Die Vertretung des Gläubigers in den in Art. 609, Abs. 1 ZGB (Zivilgesetzbuch) vorgesehenen Fällen
  • Die Siegelung der Erbschaft und die Aufnahme des gewöhnlichen Erbschaftsinventars
  • Die Losbildung bei Nichteinigung der Erben
  • Das Ausstellen von Erbenbescheinigungen
  • Gebäudekontrollen bei Schäden (Rissen) durch Sprengarbeiten
  • Wohnungsübergaben
  • Schlichtungen, Versöhnungssitzungen, usw.
  • von Amtes wegen Mitglied des Waisenamts 

 

Kontrollinstanz



Die Urversammlung ernennt jedoch zu Beginn jeder Verwaltungsperiode eine Kontrollinstanz, das ihr über die Rechnung Bericht erstattet. Als Kontrollinstanz für die Legislaturperiode 2009-2012 amtet:

 Name der Kontrollinstanz
 Vikuna AG, Brig


Gesetzliche Aufgaben
  • Die Rechtsführung der Gemeinde unterliegt einer treuhänderischen Kontrolle.

 
 

Gemeindeverwaltung Bitsch, Furkastrasse 88, 3982 Bitsch CH, Tel.: +41 27 927 17 84, Fax: +41 27 927 32 13, www.bitsch.ch, info@bitsch.ch
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