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Urversammlungen Die Urversammlung ist das höchste Organ der Gemeinde und findet jeweils um 19:30 Uhr im Gemeindesaal Massaboden statt. Die Tagesgeschäfte werden 20 Tage im voraus per öffentlichen Anschlag bekannt gegeben. Zudem erhalten alle Haushaltungen in Bitsch eine separate schriftliche Mitteilung.
| Aufgaben: | Die Urversammlung wird ordentlicherweise 2 Mal pro Jahr einberufen, einmal vor dem 20. Dezember für die Genehmigung des Kostenvoranschlags und einmal vor dem 30 Juni für die Genehmigung der Jahresrechnung. |
| Kompetenzen: | Das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung regeln politischen Kompetenzen. |
| Voraussetzungen: | Jeder stimmfähige Einwohner der Gemeinde Bitsch ist teilnahmeberechtigt. |
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