Öffentliche Planauflage, Bau einer Funkantenne auf dem Gelände des KW Massaboden
Öffentliche Planauflage, Bau einer Funkantenne auf dem Gelände des KW Massaboden
Öffentliche Planauflage
Das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt
Die Dienststelle für Mobilität, schreibt auf Ersuchen des Bundesamtes für Verkehr folgendes Projekt zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Schweizerische Bundesbahnen (SBB AG) Bahnfunk GSM-R - Pearlwater Gemeinde Bitsch
Bauvorhaben: - Bau einer Funkantenne auf dem Gelände des KW Massaboden
- 3, 5 m Mast -Technikgebäude
- Koordinaten: 2'644'094/T 131'456
Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742. 101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742. 142. 1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Die Projektunterlagen können vom 12. Dezember 2020 bis 26. Januar 2021 bei der Gemeinde Bitsch sowie bei der Dienststelle für Mobilität, Rue des Creusets 5, Gebäude Mutua, in Sitten zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postabgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen l, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.