Fördermassnahmen im Energiebereich
Grundsätzlich werden die kommunalen Beiträge in Anlehnung an die kantonalen Fördermassnahmen im Energiebereich festgelegt. Vom Kanton subventionierte Programme werden seitens der Gemeinde in jedem Fall unterstützt.
Dabei werden die folgenden Faktoren (Subvention Kanton X Faktor = Beitrag Gemeinde Bitsch) bzw. Beiträge angewandt:
Programm Kanton Wallis | Faktor | Bemerkungen |
---|---|---|
Minergie / Renovation | 1.2 | |
Minergie-P und/oder Minergie-A | 1.4 |
Minergie-A mit Einhaltung der |
Renovation der Gebäudehülle | 0.8 | Fassade/Dach |
Fenstersanierung |
Fenster / keine m2-Beschränkungen |
|
Thermische Solaranlage | 1.0 |
Warmwasseraufbereitung |
Thermische Solaranlage | 1.5 |
Warmwasseraufbereitung |
Photovoltaik | Neu: 15% der Installationskosten Maximalanteil: CHF 2‘000.00 |
|
Holzheizungsanlage | 1.0 | Laut Tabelle Kanton |
Ersatz der Elektroheizungen | 0.6 | Laut Tabelle Kanton |
Ersatz der Ölheizung | 0.5 | Laut Tabelle Kanton |
Der Kanton definiert, dass die Bundes-, Kantons- und Gemeindesubventionen nicht mehr als 50% der effektiven Investitionskosten ausmachen dürfen. Diese 50%-Klausel gilt ebenso für die Gemeinde Bitsch.
Eine Übersicht der Förderprogramme des Kantons finden Sie unter:
www.vs.ch/web/sefh/finanzhilfe-energiebereich