Aktuelles
Verkehrsbehinderung Sand
Ab morgen Dienstag, 29. August 2023 wird die Zufahrt zum Parkplatz Sand und die Zufahrt zur Schwarzen Brücke im Sand wegen Bauarbeiten bis auf Weiteres gesperrt.
Einladung Ausflugstag an betreuende Angehörige
Matterhorn Gotthard Bahn Nacharbeiten 19.09 - 29.09.2023
Informationsanlass für die betroffenen Waldbesitzer Riederwald
Die Gemeinden Riederalp und Bitsch laden die betroffenen Waldbesitzer Riederwald zu einem Informationsanlass betreffend Waldbrandereignis ein. Dieser findet am Donnerstag, 28. September 2023 um 19:00 Uhr in Bitsch Gemeindesaal statt. Die betroffenen Waldbesitzer erhalten eine persönliche Einladung.
Generelles Verbot von Feuern im Freien auf Territorium der Gemeinde Bitsch
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze, erlässt der Gemeinderat von Bitsch ein generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bitsch. Das Feuerverbot gilt ab sofort und bis auf weiteres. Alle Feuer mit offener Flamme oder jede Aktivität, die einen Brandausbruch verursachen kann, sind unabhängig von Ort und Anlass absolut verboten.
Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste mit Aktivitäten, die bei einem generellen Verbot von Feuern im Freien verboten sind:
- Die Benützung von mobilen Grills mit geringer Rauchentwicklung (Gas- oder Elektrogrills), die auf oder in weniger als 10 m Entfernung zu brennbaren Flächen oder Pflanzen stehen (auf dem Erdboden, auf einer Wiese, in der Nähe von Sträuchern oder Bäume etc.);
- Die Benützung von mobilen Grills mit starker Rauchentwicklung (alle Arten von Holz- oder Kohle-Grills, einschliesslich Einweggrills);
- Das Abfeuern von Feuerwerk;
- Das Abfeuern von professionellem, von den Gemeinden veranstaltetem Feuerwerk;
- Die Benützung von festen Holz- oder Holzkohlegrills in ganz oder teilweise offenen Unterständen, auch wenn sie über einen normenkonformen Rauchabzug verfügen;
- Die Benützung von festen Grills oder von Feuerstellen (mit Holz oder Kohle), auch auf öffentlichen Picknickplätzen, Maiensässen oder Alpen und Campingplätzen;
- Das Entfachen von Feuern mit direktem Kontakt zum Erdboden;
- Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen jeglicher Art im Freien;
- Die Benützung von Maschinen mit Funkenwurf in der Nähe von brennbaren Pflanzen (Schweissbrenner, Betonschneider, Schleifmaschinen etc.);
- Das Verstreuen von Asche oder glühendem Material im Freien;
- Das Freisetzen von fliegenden oder schwimmenden Papierlaternen;
Das Feuerverbot wird durch die jeweiligen Gemeinden auf dem gesamten Gebiet des Bezirkes Östlich Raron ausgesprochen.
Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Berieselung Oberried (Netz Wasserwirtschaftsverband Aletsch)
Der Vordersee in der Märjela führt aktuell keinen Überlauf mehr. In Oberried sind die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen sowie Privatverbraucher daher angehalten, die Weisungen des Berieselungsreglements zu befolgen.
Auf eine Berieselung in der Nacht ist entsprechend zu verzichten.
Danke für Ihre Mithilfe.