Wahlen / Abstimmungen

Voraussetzungen

An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die im Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Der Heimatschein muss hinterlegt sein.

Briefliche Stimmabgabe

Auf dem Rücksendungsblatt muss Ihre Unterschrift angebracht werden, andernfalls ist die Stimme ungültig.
Das Rücksendungsblatt/Stimmkarte mit den Stimmkuverts im verschlossenen Übermittlungsumschlag an die Gemeindeverwaltung senden.
Den Übermittlungsumschlag muss frankiert bis spätestens am Freitag vor dem Urnengang bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. 

Stimmabgabe im Gemeindebüro

Auf dem Rücksendungsblatt muss Ihre Unterschrift vorhanden sein, andernfalls ist die Stimme ungültig.
Das Rücksendungsblatt/Stimmkarte mit den Stimmkuverts im verschlossenen Übermittlungsumschlag bei der Gemeindeverwaltung in die Urne werfen.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Den Übermittlungsumschlag bitte nicht in den Gemeindebriefkasten werfen, da die Stimme ansonsten ungültig ist.

Stimmabgabe im Stimmlokal

Das Ihnen nach Hause zugestellte Rücksendungsblatt muss an die Urne mitgenommen werden.
Am Wahl-/Abstimmungswochenende sind die Stimmlokäler wie folgt geöffnet: