Hundehaltung
Anmeldung eines neuen Hundes
Neue Hundehalter müssen sich vorgängig bei der Gemeindekanzlei melden. Diese werden als neue Halter in der AMICUS-Datenbank erfasst und erhalten eine Personen-ID-Nummer.
Informationen zum AMICUS
Folgende Unterlagen sind bei der Gemeinde vorzuweisen:
- Hundebüchlein
- Kopie Versicherungsnachweis
- Kursbestätigung (Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichten sich, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren).
Leinenpflicht
Alle Hunde müssen innerhalb der Ortschaften und der bewohnten Gebieten an der Leine und kontrolliert geführt werden. Ausserorts wie auch innerorts müssen die Vierbeiner unter der Kontrolle des Halters stehen.
Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern
Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz
Formular aggressiver Hund / Bissunfall
https://www.vs.ch/de/web/scav/veterinaerwesen/hundewesen