Friedensrichter

Erwin Venetz

Friedensrichter

079 337 55 77
erwin.venetz@bluewin.ch

 

 

Raban Bürcher

Vize-Friedensrichter

079 724 43 03 
raban.buercher@bluewin.ch

 

Gesetzliche Aufgaben

  • Die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und die damit verbundenen Massnahmen
  • Die Massnahmen zur Sicherung des Erbganges, insoweit diese nicht besonderen Behörden zugewiesen sind
  • Die Vertretung des Gläubigers in den in Art. 609, Abs. 1 ZGB (Zivilgesetzbuch) vorgesehenen Fällen
  • Die Siegelung der Erbschaft und die Aufnahme des gewöhnlichen Erbschaftsinventars
  • Die Losbildung bei Nichteinigung der Erben
  • Das Ausstellen von Erbenbescheinigungen
  • Gebäudekontrollen bei Schäden (Rissen) durch Sprengarbeiten
  • Wohnungsübergaben
  • Schlichtungen, Versöhnungssitzungen, usw.