Urversammlung

Gesetzgebendes Organ

Die Urversammlung ist gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons Wallis das gesetzgebende Organ der Gemeinde. Neben der Genehmigung der Verwaltungsrechnung und des Budgets ist die Urversammlung auch zuständig für die Homologation von Reglementen sowie Genehmigungen von Kreditbeschlüssen, welche im Zuständigkeitsbereich der Urversammlung liegen. Die Urversammlung findet zwei mal im Jahr statt.