Urversammlung
Gesetzgebendes Organ
Die Urversammlung ist gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons Wallis das gesetzgebende Organ der Gemeinde. Neben der Genehmigung der Verwaltungsrechnung und des Budgets ist die Urversammlung auch zuständig für die Homologation von Reglementen sowie Genehmigungen von Kreditbeschlüssen, welche im Zuständigkeitsbereich der Urversammlung liegen. Die Urversammlung findet zwei mal im Jahr statt.
Mai 2023
Urversammlung vom Donnerstag, 1. Juni 2023
November 2022
Urversammlung vom Donnerstag 24. November 2022
Oktober 2022